Unfälle

Ein Unfall kann den Alltag nachhaltig durcheinanderwirbeln und stellt häufig mehr als ein bloßes Ärgernis dar. Zu allem Übel stellen sich darüber hinaus in Verbindung mit Unfällen meist Fragen nach der eigenen Versicherung: Wann kommt wer für die entstehenden Behandlungskosten auf und wie kann ich dafür sorgen, dass sofort mit der zuständigen Stelle abgerechnet wird?

Unfälle

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Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule

Besonders Verkehrsunfälle sind meist sog. Wegeunfälle: Sie ereignen sich häufig auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Kindergarten oder zur Hochschule. In diesem Falle ist im Rahmen der medizinischen Behandlung einiges zu beachten. Anders als bei anderen Konsultationsgründen kommt hier nicht die Krankenversicherung für die anfallenden Behandlungskosten auf, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Das ist jedoch nur auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nachhause der Fall. Ereignet der Unfall sich während eines Zwischenhalts oder auf einem Umweg, greift der gewöhnliche Krankenversicherungsschutz.

Um die zuständige Stelle ermitteln zu können, bitten wir Sie, im MVZ Berliner Orthopäden bereits bei der Anmeldung Informationen zum Ort des Unfalls sowie zu ihrem Abfahrts- und Zielort zu machen. So kann die zuständige Kostenträgerin schnell ermittelt werden und der Behandlung steht nichts mehr im Wege. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind neben Angestellten auch alle Auszubildenden, Studierenden und Schülerinnen und Schüler sowie einige Selbstständige pflichtversichert. Die meisten Selbstständigen sind jedoch nicht von Gesetzes wegen Mitglieder, sodass hier eventuell ermittelt werden muss, wer die Kosten übernimmt und ob ein Versicherungsschutz vorliegt. Auch bei Beamtinnen und Beamten greifen Sonderregeln, hier ist die Dienstunfallfürsorgestelle zuständig.

Was ist nach dem Unfall zu tun?

Bei keinem Unfall müssen Sie vor der medizinischen Behandlung Ihre Versicherung kontaktieren. Sie können die Orthopädiepraxis Steglitz in Berlin notfallmäßig aufsuchen und werden während der Anmeldung zu relevanten Aspekten des Unfalls befragt. Um die Abrechnung müssen Sie sich als Patientin bzw. Patient nicht selbst kümmern. Wichtig ist jedoch, dass nach Arbeits- und Wegeunfällen – sofern Sie nicht unverzüglich ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen – ein Durchgangsarzt bzw. eine Durchgangsärztin aufgesucht wird, da nur diese befugt sind, mit der gesetzlichen Unfallversicherung abzurechnen. Diese Versicherung übernimmt auch die sich aus dem Unfall ergebenden Folgekosten, etwa im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit.